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1. Der Schuldner erkennt die Forderung des Gläubigers als vollumfänglich
bestehend an.
Forderungsgrund : Mitgliedschaftsvertrag / Dienstleistung
2. Der Gläubiger stundet dem Schuldner die bezeichnete Forderung dergestalt, das
dem Schuldner gestattet wird, diese mit Monatsraten,
auszugleichen.
3. Die Raten werden fällig spätestens zum dritten Werktag / 03.ten eines jeden
Monats und werden von dem Konto des Schuldners per Lastschrift eingezogen.
Kommt der Schuldner mit auch nur einer Rate in Zahlungsverzug wie durch Mangels Deckung, kann der Gläubiger die gesamte Summe auf einmal verlangen.
4. Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht. Änderungen und
Ergänzungen zu dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
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